Honorar

Dein Vorteil als Selbstzahler bei einer Psychotherapie:
Du bekommst umgehend Hilfe und Begleitung, hast weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit deiner Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und die Übermittlung an deine Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für dich. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, wenn du dich z.B. für den Staatsdienst bewerben willst, oder wenn du beabsichtigst, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Um dies zu vermeiden, bevorzugen Patienten nicht selten, die Behandlungen selbst zu zahlen.

Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen:
Abhängig von dem vertraglichen Tarif mit deiner Krankenkasse kann meine Leistung anteilig durch deine Krankenkasse (private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung) übernommen werden. Bitte informiere dich vorab bei deinem Ansprechpartner. Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Du erhältst eine Rechnung, die du dann bei deiner Krankenversicherung einreichst.

Abrechnung über Berufsgenossenschaften:
Sollte die Psychotherapie aufgrund eines Arbeitsunfalles angezeigt sein, werden die Kosten von der entsprechenden Berufsgenossenschaft übernommen.

Psychotherapie steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen („Aufwendung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung“) geltend machen, wenn du Steuerzahler bist.

Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen:
Leider nicht möglich.

Coaching steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Coaching kannst du möglicherweise als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Als berufliches Coaching kannst du es als Betriebsausgabe deklarieren.

Hinweise:
Die Pflicht zur Bezahlung der Behandlungshonorare für geleistete Psychotherapie besteht unabhängig von einer Zu- oder Absage deiner Krankenkasse. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

Preise:
Psychotherapie 75 statt 50 Min. = 120,-
Coaching 60 Min. = 120,- / 90 Min. = 180,-